ElektroG - Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten Hinweistext zur Information gegenüber privaten Haushalten [§9 Abs. 2 Elektro G i. V. m. §10 Abs. 3] | |
Gebrauchte Elektro-und Elektronikgeräte dürfen gemäß europäischen Vorgaben [Richtlinie 2002/96/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 27.1.2003 über Elektro-und Elektronik-Altgeräte] nicht mehr zum unsortierten Siedlungsabfall gegeben werden. In Deutschland sind Sie gesetzlich [Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro-und Elektronikgeräten (Elektro-und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) vom 16. März 2005] verpflichtet, ein Altgerät einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger / Kommunen haben Sammelstellen eingerichtet, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten für Sie kostenfrei entgegengenommen werden. Informieren Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung über die in Ihrem Gebiet zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten. |